GEK Krankenkasse & Butler Umzüge GmbH
Umzugskosten GEK Krankenkasse & Butler Umzüge GmbH
Der Umzugskostenzuschuss für Versicherte der ehemaligen
GEK (heute BARMER) kann in Kooperation mit der Butler Umzüge GmbH abgewickelt werden. Da die GEK mit der Barmer Ersatzkasse zur BARMER fusioniert ist, gelten heute deren Regelungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.Förderung und Leistungen
- Maximaler Zuschuss: Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1 können für einen Umzug, der die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert, bis zu 4.000 € pro Person von der Pflegekasse erhalten.
- Butler Umzüge GmbH: Das Unternehmen ist auf barrierefreie Umzüge spezialisiert und bietet Unterstützung bei der Beantragung sowie kostenlose Kostenvoranschläge ohne Anfahrtskosten in Berlin an.
- Voraussetzung: Der Umzug muss eine "wohnumfeldverbessernde Maßnahme" darstellen, also beispielsweise den Wechsel in eine barrierefreie Wohnung oder näher zu einer Pflegeperson beinhalten.
Ablauf der Kostenerstattung
- Antragstellung: Der Antrag muss vor dem Umzug direkt bei der Pflegekasse (BARMER/ehem. GEK) gestellt werden.
- Kostenvoranschlag: Holen Sie ein detailliertes Angebot bei der Butler Umzüge GmbH ein, das Sie zusammen mit dem Antrag einreichen.
- Abrechnung: Nach Genehmigung und Durchführung des Umzugs können die Kosten bis zum bewilligten Höchstsatz erstattet oder direkt mit dem Unternehmen verrechnet werden.
Wichtig: Rein ästhetische Umzüge oder solche ohne direkten Bezug zur Verbesserung der Pflegesituation werden nicht bezuschusst.
Haben Sie bereits einen Pflegegrad oder benötigen Sie Unterstützung bei der Formulierung des Antrags für die Pflegekasse?
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