Regionaler Umzug Berlin I Günstig & gut I Hier checken! In Deutschland können pflegebedürftige Personen unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Umzugskosten erhalten. Hier sind die wichtigsten Informationen dazu: Zuständigkeit und Höhe des Zuschusses Der Zuschuss wird von der Pflegekasse gewährt, nicht von der Krankenkasse. Die maximale Förderhöhe beträgt 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person. Voraussetzungen für den Zuschuss Sie müssen mindestens Pflegegrad 1 haben. Der Umzug muss notwendig sein, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern. Die neue Wohnung sollte besser an Ihre Bedürfnisse angepasst sein, z.B. barrierefrei. Ein Umbau der aktuellen Wohnung ist nicht möglich oder sinnvoll. Antragstellung und Ablauf Der Antrag muss vor dem Umzug bei der Pflegekasse gestellt werden. Legen Sie einen Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens bei. Die Pflegekasse prüft den Antrag und die neue Wohnung. Bei ...