➡️Umzugskosten BKK Würth Deutschland☎️Pflegekassenzuschuss für barrierefreie Umzüge📍Jetzt handeln!
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➡️Umzugskosten BKK Würth Deutschland☎️Pflegekassenzuschuss für barrierefreie Umzüge📍Jetzt handeln!
Umzugszuschuss Pflegekasse BKK Würth in Deutschland
Die BKK Würth bietet pflegebedürftigen Versicherten mit dem Pflegekassenzuschuss nach § 40 SGB XI eine wertvolle finanzielle Unterstützung beim Umzug, wenn dieser das Wohnumfeld verbessert. Mit bis zu 4.180 Euro pro Person lassen sich notwendige Umzüge in barrierefreie oder pflegegerechte Wohnungen erleichtern.
Die Kombination aus finanzieller Förderung, rechtlicher Absicherung, individueller Beratung und praktischer Unterstützung durch Partner wie Butler Umzüge GmbH stellt eine wichtige Entlastung für Versicherte und deren Familien dar.
Damit trägt die BKK Würth entscheidend dazu bei, Pflegebedürftigen ein Leben in einer angepassten, sicheren und würdevollen Wohnumgebung zu ermöglichen.
Hintergrund: BKK Würth als Krankenkasse
Die BKK Würth ist eine gesetzliche Krankenversicherung mit den klassischen Aufgaben einer Betriebskrankenkasse:
- Sicherstellung der medizinischen Versorgung
- Pflegeleistungen über die angeschlossene Pflegekasse
- Präventions- und Gesundheitsförderungsprogramme
- Beratung in allen Fragen rund um Kranken- und Pflegeversicherung
Wichtig ist:
Die BKK Würth bietet keine direkte finanzielle Unterstützung für allgemeine Umzugskosten (wie Möbeltransport oder Umzugskartons). Solche Leistungen fallen nicht in den gesetzlichen Aufgabenbereich einer Krankenkasse.
Stattdessen können pflegebedürftige Versicherungsteilnehmer über die Pflegekasse Zuschüsse beantragen, wenn der Umzug als Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes gilt – etwa in eine barrierefreie Wohnung oder in eine Einrichtung, die die Pflege erheblich erleichtert.


Leistungen und Abgrenzungen
Was die BKK Würth anbietet:
- Pflegekassenzuschuss bis zu 4.180 Euro für Umzüge mit wohnumfeldverbesserndem Charakter
- Beratungsgespräche über die Notwendigkeit und Plausibilität der Maßnahme
- Information und Antragsunterlagen zur Beantragung von Pflegeversicherungsleistungen
- Regionale Unterstützung & Präventionsangebote nach erfolgtem Umzug
Was die BKK Würth nicht anbietet:
- Übernahme allgemeiner Umzugskosten ohne Bezug zur Pflegebedürftigkeit
- Vermittlung von Umzugsunternehmen
- Finanzierung von Lagerungen, Möbelmontagen oder Renovierungen, soweit diese nicht unmittelbar wohnumfeldverbessernd wirken
Pflegekassenzuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Die Pflegeversicherung deckt nach § 40 Abs. 4 SGB XI Maßnahmen ab, die das Wohnumfeld pflegegerechter gestalten. Dazu zählt auch der Wohnungswechsel in eine für die Pflege besser geeignete Umgebung.
Höhe des Zuschusses
- Maximal 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person
- Bei mehreren pflegebedürftigen Familienmitgliedern: Summierung möglich
Förderfähige Umzüge
- Wechsel in eine barrierefreie oder barrierearme Wohnung
- Umzug in Pflegewohngruppen oder betreutes Wohnen
- Anpassung der Wohnsituation zur Erleichterung häuslicher Pflege
Nicht förderfähige Umzüge
- Umzug aus rein persönlichen oder beruflichen Gründen
- Umzüge ohne Verbesserung der Pflegebedingungen
- Wohnungswechsel ohne Bezug zur Pflegebedürftigkeit
Voraussetzungen für den Zuschuss
Damit ein Umzug von der Pflegekasse der BKK Würth bezuschusst wird, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Pflegegrad 1–5 muss anerkannt sein.
- Der Umzug muss nachweislich die Pflege erleichtern oder Selbstständigkeit fördern.
- Begründungspflicht: Schriftliche Darstellung, warum die bisherige Wohnung unzureichend ist (z. B. Treppen nicht begehbar, kein barrierefreies Bad).
- Unterlagen: Pflegegutachten, Angebote von Umzugsfirmen, ggf. Atteste.


Antragsprozess Schritt für Schritt
- Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse
Erste Beratung, Klärung von Fördermöglichkeiten. - Formlose Antragstellung
Einreichen eines kurzen Schreibens mit Umzugs- und Begründungsangabe. Das offizielle Formular ist auf der Website der BKK Würth verfügbar. - Vollständige Unterlagen beifügen
- – Pflegegutachten oder Pflegetagebuch
- – Begründung für die Wohnraumanpassung
- – Versicherungsnummer
- – Kontoangaben
- ggf. Kostenvoranschlag
- Prüfung durch die Pflegekasse
Ein Sachbearbeiter prüft Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit. - Bewilligung und Auszahlung
Bei positiver Entscheidung: Zuschuss innerhalb weniger Wochen.
Bearbeitungszeiten
- Prüfungsphase: ca. 4 Wochen
- Auszahlung: weitere 2–3 Wochen
Rechtliche Grundlagen (§ 40 SGB XI)
Rechtsgrundlage für den Zuschuss ist das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), konkret § 40 Abs. 4:
„Die Pflegekassen gewähren ergänzende Leistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird.“
Daraus ergibt sich:
- Zweckbindung der Mittel
- Notwendigkeitsprüfung
- Höchstbetrag pro Pflegebedürftigem
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Senior zieht in barrierefreie Wohnung
Herr M., Pflegegrad 3, lebte bisher in der dritten Etage ohne Aufzug. Ein Umzug in eine ebenerdige Wohnung mit rollstuhlgerechtem Bad wurde von der BKK Würth mit 4.000 Euro gefördert.
Beispiel 2: Ehepaar mit doppelter Förderung
Herr und Frau L., beide pflegebedürftig (Pflegegrad 2), zogen gemeinsam in eine betreute Senioren-WG. Die Pflegekasse bewilligte jedem den maximalen Zuschuss von 4.180 Euro, sodass die gesamte Förderung 8.360 Euro betrug.
Beispiel 3: Abgelehnter Antrag
Ein Antrag auf Zuschuss für einen Umzug aus rein familiären Gründen (näher bei den Kindern wohnen) ohne pflegerelevante Verbesserung wurde abgelehnt.
Kooperation mit Butler Umzüge GmbH
Die Butler Umzüge GmbH hat sich auf seniorengerechte und barrierefreie Umzüge spezialisiert. Durch gezielte Erfahrung im Umgang mit Pflegebedürftigen profitieren Versicherte von:
- Sicherem Transport medizinischer Hilfsmittel
- Behördliche Unterstützung (Anträge, Fristen, Dokumentation)
- Schonendem Umzugsablauf unter Berücksichtigung der Mobilitätseinschränkungen
- Beratung zur optimalen Nutzung des Pflegekassenzuschusses
Vorteile für Versicherte
- Professionelle Planung
- Kostenoptimierung durch Kombination von Zuschüssen und Eigenanteilen
- Reduzierung organisatorischer Belastungen für Angehörige

Analyse der Umzugskosten in Deutschland
- Durchschnittskosten barrierefreier Umzüge: 3.000 bis 7.500 Euro
- Zuschuss der Pflegekasse deckt damit ca. 40–80% der Kosten
- Stärkste Kostentreiber: Entfernung, Möbelvolumen, barrierefreie Anpassungen
FAQ
Bietet die BKK Würth direkte Umzugshilfe ohne Pflegegrad?
Nein, nur im Rahmen der Pflegeversicherung mit Pflegegrad.
Bietet die BKK Würth direkte Umzugshilfe ohne Pflegegrad?
Nein, nur im Rahmen der Pflegeversicherung mit Pflegegrad.
Wie hoch ist der Zuschuss?
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Welche Unterlagen brauche ich?
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Muss ich den Antrag vor oder nach dem Umzug stellen?
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