🚛#ButlerUmzügeGmbH Umzug nach Berlin 💶günstig für Menschen mit Behinderung

 


14.10.2024 BERLIN Die Pflegekasse bietet für den Umzug von Menschen mit #Behinderung folgende Leistungen: #Zuschuss für Umzugskosten

  • Die Pflegekasse kann einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro für Umzugskosten gewähren.
  • Dieser Zuschuss wird als "Maßnahme zur Verbesserung des individuellen #Wohnumfeldes" nach § 40 Abs. 4 SGB XI gewährt.
#Voraussetzungen für den Zuschuss Um den Zuschuss zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
  • Die Person muss mindestens #Pflegegrad 1 haben.
  • Der Umzug muss die häusliche Pflege und selbstständige Lebensführung erleichtern oder wiederherstellen.
  • Die neue Wohnung muss von der Pflegekasse als geeignet befunden werden.
#FörderfähigeUmzüge Die Pflegekasse bezuschusst #Umzüge in:
  • #Barrierefreie Wohnungen
  • Betreutes Wohnen oder Senioren-WGs
  • Wohnungen näher bei pflegenden Angehörigen
  • Wohnungen mit besseren Versorgungsmöglichkeiten (z.B. vom Land in die Stadt)
  • Wohnungen im Erdgeschoss (z.B. Umzug aus einer Obergeschosswohnung)
#Zusätzliche Informationen
  • Der Zuschuss kann auch für behindertengerechte Möbelumstellungen innerhalb der Wohnung gewährt werden.
  • Die Beantragung sollte vor dem Umzug erfolgen, ist aber in manchen Fällen auch rückwirkend möglich.
  • Bei mehreren pflegebedürftigen Personen in einem Haushalt kann sich die Zuschusssumme erhöhen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflegekasse die Kosten nicht übernehmen muss, wenn der Betroffene über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. In solchen Fällen können andere Stellen wie das Integrationsamt oder das Sozialamt möglicherweise Unterstützung leisten. Sie können den Zuschuss der Pflegekasse auch für einen Umzug innerhalb derselben Stadt beantragen. Die entscheidenden Faktoren sind: 1. Sie haben mindestens Pflegegrad 1. 2. Der Umzug verbessert Ihre Wohnsituation im Hinblick auf Ihre Pflegebedürftigkeit oder Behinderung. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie:
  • In eine barrierefreie Wohnung umziehen
  • Von einer Obergeschosswohnung ins Erdgeschoss ziehen
  • In eine Wohnung mit besserer Infrastruktur für Ihre Bedürfnisse umziehen
3. Die neue Wohnung erleichtert Ihre häusliche Pflege und selbstständige Lebensführung. 4. Die Pflegekasse beurteilt die neue Wohnung als geeignet für Ihre Situation. Der Zuschuss von bis zu 4.000 Euro wird als "Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes" nach § 40 Abs. 4 SGB XI gewährt. Es ist wichtig, dass Sie den Antrag vor dem Umzug stellen und die Notwendigkeit des Umzugs aus gesundheitlichen Gründen begründen. Beachten Sie, dass die Pflegekasse in der Regel nur die reinen #Umzugskosten übernimmt. Zusätzliche Kosten wie Renovierungen oder Entsorgungen werden normalerweise nicht abgedeckt. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit Ihrer Pflegekasse aufzunehmen, um die genauen Bedingungen und Möglichkeiten in Ihrem speziellen Fall zu klären. #Auflösung #Abzug #Umzug #Transfer #Spedition #Logistik #Transport #Auszug #Umsiedlung #Auswanderung #Abwanderung #Umsiedlung

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