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Umzugskosten bei der Pflegekasse beantragen und finanzielle Unterstützung erhalten

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihren Umzug in ein neues Zuhause anzugehen – sei es in eine Pflegeeinrichtung oder in eine barrierefreie Wohnung – steht Ihnen möglicherweise eine finanzielle Unterstützung zu. 

Das bedeutet laut §40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI, dass die Pflegekasse die Umzugskosten teilweise oder vollständig übernimmt.

Fördert der Umzug die Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen, kann der Zuschuss bis zu 4.000 Euro ausmachen. Diese Regelung gilt für Personen, die mindestens der Pflegestufe 1 zugeordnet sind.

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Zuschuss für Umzug von der Krankenkasse oder Pflegekasse AOK

Können keine wohnraumverbessernden Maßnahmen in Ihrem Domizil ergriffen werden, ist ein Umzug in eine barrierefreie Unterkunft eine mögliche Alternative.

Hierfür werden die Umzugskosten von der Pflegekasse AOK oder der Krankenkasse übernommen. Beide Institutionen arbeiten meist Hand in Hand zusammen. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich vor dem Wohnwechsel eine schriftliche Bestätigung einholen. Denn jeder Fall wird individuell geprüft.

Insbesondere wenn es um die Kostenübernahme für einen Umzug zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes geht, ist es essenziell, dass Sie zuvor einen Antrag auf Umzugskosten bei der Pflegekasse AOK gestellt haben. 

Pro pflegebedürftiger Person können Sie etwa bei einem Seniorenumzug einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro erhalten.

Wir von Butler Umzüge sind auf Seniorenumzüge in Berlin spezialisiert und unterstützen Sie gern bei Ihrem Vorhaben.

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Krankenkassen für den Pflegekasse Umzug


  • Techniker Krankenkasse

  • BARMER Krankenkasse

  • DAK-Gesundheit

  • SHI Niedersachsen

  • KKH Krankenkasse

  • HKK Krankenkasse

  • HEK Krankenkasse

  • GEK Krankenkasse

  • BKK Krankenkasse

  • Zuschuss zur Wohnraumanpassung durch die Pflegekasse AOK

    Um Leistungen von der AOK-Pflegekasse zu erhalten, muss eine Person voraussichtlich für mindestens 6 Monate in ihrer selbstständigen Lebensführung eingeschränkt sein oder enorme Beeinträchtigungen in ihren Fähigkeiten aufweisen, sodass sie auf pflegerische Unterstützung angewiesen ist. 

    Zudem muss ein entsprechender Antrag gestellt und von der Pflegekasse bewilligt worden sein.

    Verständlicherweise möchten die meisten Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Zuhause wohnen bleiben. Doch oftmals ist die Wohnung nicht optimal auf eine Pflegesituation ausgerichtet.

    In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wohnung oder Ihr Haus mit der Unterstützung der Pflegekasse als Träger entsprechend anzupassen und pflegegerecht umzubauen.

    Die AOK-Pflegekasse gewährt Zuschüsse für notwendige Wohnraumanpassungen für Pflegebedürftige in den Pflegegraden 1 bis 5. Diese Zuschüsse können bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme betragen und decken alle baulichen Veränderungen ab, die zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung zur Verbesserung des Wohnumfeldes erforderlich sind. 

    Wenn mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung leben, kann jeder einzelne von ihnen den Zuschuss beantragen. Insgesamt kann eine Wohngruppe bis zu 16.000 Euro erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Umbau die häusliche Pflege erleichtert, die selbstständige Lebensführung wiederherstellt oder ermöglicht.

    Die Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes umfassen auch Eingriffe in die Bausubstanz wie Türverbreiterungen oder den Ein- und Umbau von Mobiliar wie den Einbau einer Dusche anstelle einer Badewanne.
    Um dafür einen Zuschuss zu erhalten, beantragen Sie diesen vor dem Umbau bei Ihrer AOK.

    Voraussetzungen, damit der Umzug von der Pflegekasse bezuschusst wird

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