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 In Deutschland können pflegebedürftige Personen unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Umzugskosten erhalten. Hier sind die wichtigsten Informationen dazu:

Zuständigkeit und Höhe des Zuschusses

  • Der Zuschuss wird von der Pflegekasse gewährt, nicht von der Krankenkasse.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person.

Voraussetzungen für den Zuschuss

  • Sie müssen mindestens Pflegegrad 1 haben.
  • Der Umzug muss notwendig sein, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern.
  • Die neue Wohnung sollte besser an Ihre Bedürfnisse angepasst sein, z.B. barrierefrei.
  • Ein Umbau der aktuellen Wohnung ist nicht möglich oder sinnvoll.

Antragstellung und Ablauf

  • Der Antrag muss vor dem Umzug bei der Pflegekasse gestellt werden.
  • Legen Sie einen Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens bei.
  • Die Pflegekasse prüft den Antrag und die neue Wohnung.
  • Bei Genehmigung wird der Zuschuss oft direkt an das Umzugsunternehmen überwiesen.

Wichtige Hinweise

  • Der Zuschuss gilt nicht für Umzüge in vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
  • Die Entscheidung über die Genehmigung liegt im Ermessen der Pflegekasse.
  • Neben Umzugskosten können auch andere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschusst werden.

Durch diesen Zuschuss soll die Pflege in der häuslichen Umgebung erleichtert und eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht werden

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Zuschuss für den Umzug  
Um einen Zuschuss für den Umzug von der Pflegekasse zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  1. Pflegegrad: Sie müssen mindestens Pflegegrad 1 haben
  • .
  • Notwendigkeit des Umzugs: Der Umzug muss erforderlich sein, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder erheblich zu erleichtern
  • .
  • Verbesserung der Wohnsituation: Die neue Wohnung muss barrierefrei oder besser an Ihre Bedürfnisse angepasst sein als die bisherige Wohnung
  • .
  • Unmöglichkeit des Umbaus: Ihre aktuelle Wohnung kann nicht so umgebaut werden, dass sie Ihren Bedürfnissen gerecht wird
  • .
  • Selbstständige Lebensführung: Der Umzug soll Ihre selbstständige Lebensführung sichern und den Pflegeaufwand verringern
  • .
  • Unfähigkeit zur Selbstdurchführung: Sie sind selbst nicht in der Lage, den Umzug durchzuführen
  • .
  • Antragstellung vor dem Umzug: Der Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden, bevor der Umzug stattfindet
  •  
    Keine vollstationäre Pflege: Der Umzug darf nicht in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung erfolgen. Es ist ratsam, vor dem Umzug Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen einzuholen und diese dem Antrag beizufügen. Die Pflegekasse prüft jeden Fall individuell und kann die neue Wohnung vor der Bewilligung besichtigen

     

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